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»Balkonkraftwerk-Paket vom Fachunternehmen in Preetz Angebote »Preetz« und »Preetz nachhaltig« gehen an den Start

Bei Discountern sind Photovoltaik-Anlagen für den Balkon, sogenannte Balkonkraftwerke, angeboten. Es wird dabei suggeriert, dass man einfach die Anlage kauft, auf dem Balkon installiert, Stecker einsteckt und Strom und Geld spart.

Ganz so einfach ist es dann doch noch nicht. Die Schuco-Steckdose soll zwar irgendwann zur Installation ausreichen, aktuell gilt das aber noch nicht. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber ist Pflicht. Und was passiert eigentlich bei Störungen? Wer übernimmt die Haftung, wenn die Anlage herunterfällt und jemanden verletzt? Muss der Eigentümer eigentlich zustimmen? Viele Fragen, die nicht beim Discounter geklärt werden. Dort heißt es dann zum Beispiel lapidar: „Sind zu klären mit deinem Netzbetreiber, Elektroinstallateur (insbesondere bei Altbauten) und Objekteigentümer / Vermieter.“

Preetz geht jetzt einen anderen Weg. In einer Selbstverpflichtung erklären sich Preetzer Firmen bereit Eigentümer*innen und bevollmächtigten Mieter*innen auf Wunsch nach einem kostenlosen Ortstermin zwei Angebote zu erstellen für Balkonkraftwerke.

Das erste Angebot „Balkonkraftwerk Preetz“ bezieht sich auf Neuware und beinhaltet eine Photovoltaikanlage für den Balkon mit einer Leistung zwischen 250 und 600 Watt Einspeiseleistung, im zweiten Angebot „Balkonkraftwerk Preetz nachhaltig“ werden gebrauchte Photovoltaikmodule und Wechselrichter verwendet.

In beiden Paketen ist die Unterstützung bei den Anmeldeformalitäten inbegriffen, in Paket 1 auch die Hinweise zu einer möglichen Landesförderung von 200 Euro pro Anlage. Die Fachfirmen stehlen sich nach der Installation nicht davon, sondern stehen bei Problemen und Störungen als Ansprechpartner weiter zur Verfügung. Weitere Firmen, die sich zu der Selbstverpflichtung bekennen, können sich beim Klimaschutzmanagement unter klaus.czittrich@preetz.de melden. Die Selbstverpflichtung ist unter Dokumente nachlesbar. Alle Firmen, die sich selbst verpflichten, werden dort genannt.

Die Liste ist vom Stand 10.08.2023.


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