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04.11.2017

Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 B der Stadt Preetz

»Nördliche Erweiterung des Gewerbegebietes Wakendorf, Erhöhung der festgesetzten Firsthöhe für einen Teilbereich im Norden des Plangebietes« nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

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