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22.04.2024

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Aufschließung der Grundstücke zwischen Wakendorfer Straße und der ehemaligen Kleinbahn" der Stadt Preetz nach § 3 Abs. 2 BauGB

Das Planungsziel des Bebauungsplanes besteht darin, die Voraussetzungen für die Nachverdichtung des Gebietes planungsrechtlich vorzubereiten. In dem Zuge soll der Innenstadtbereich so angepasst werden, dass hier die Entwicklung einer zentrumsnahen Mischstruktur gesichert und gestärkt wird, die die Entwicklung von weiteren Nutzungen vorbereitet, die den Strukturen des Zentrums gerecht wird. Das Verfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wurde verzichtet, weil der Bebauungsplan nach § 13a der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist bis zum 25.05.2024 können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an nina.rensmeyer@preetz.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Preetz zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen steht das Sachgebiet Bauverwaltung, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 04342-303233 gerne zur Verfügung.

Folgende DIN-Normen können Im Foyer des Bauamtsgebäudes, Bahnhofstraße 27 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag und  Dienstag von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 -12.30 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr eingesehen werden:

DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002;

DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987;

DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018;

DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018;

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